AGB
1 Bestellung & Auftrag
Eine Bestellung kann mündlich per Telefon oder auf Schriftlichem Weg erfolgen und ist bindend. Bei Versäumnis einer rechtzeitigen Absage können Kosten für An- und Abfahrt entstehen die geltend gemacht werden. Des Weiteren erlischt die Gültigkeit eines Auftrags bei Terminverschiebung.
Bei unbezahlten Rechnungen über 30 Tagen behalten wir uns eine Stornierung jeglicher Folgeaufträge vor.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB´s.
Bei unzureichender Beschreibung des einzusetzenden Reinigungsverfahren wird uns die Entscheidung überlassen wie der Auftrag mangelfrei erfüllt werden kann und muss je nach Aufwand Vergütet werden. Bestätigung durch Unterschrift auf dem Lieferschein.
Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.
2 Preise
Die Preise können ausschließlich vor oder bei Auftragserteilung verhandelt werden, dass Nachverhandeln erbrachter Leistung muss nicht akzeptiert werden.
3 Zahlungsfälligkeit
Ohne gesonderte Vereinbarung muss der zu zahlende Betrag innerhalb 30 Tagen beglichen werden.
4 Leistungskontrolle & Pflichten des Kunden
Abnahme der erbrachten Leistung erfolgt durch Unterschrift auf dem Lieferschein auf der Baustelle. Die Kontrolle der Leistung hat somit vorher zu erfolgen und Mängel oder Abzüge können später nicht geltend gemacht werden. Da i.d.R. durch Äußere Einflüsse, wie Witterung oder Baustellenbetrieb, die gereinigten Flächen innerhalb kurzer Zeit verändert werden können, ist eine spätere Abnahme nicht möglich.
Die Baustelle muss frei befahrbar sein, Hindernisse werden bei nicht rechtzeitigen entfernen umfahren und die komplette Fläche (Baustelle) wird als vollständig gereinigt abgerechnet.
Bei einer Wasserentnahme aus einem Hydranten vom Kunden gehen wir standartgemäß von einer angemeldeten Entnahme mit Rückschlagventil aus. Bei einer Beschickung durch einen Wasserwagen gehen wir von verunreinigungsfreiem Wasser aus. Entsteht durch verschmutztes Wasser Schäden- oder Reinigungskosten werden diese in Rechnung gestellt.
5 Entsorgung
Aufgenommenes Kehrgut bleibt auch nach Aufnahme im Besitz des Kunden und wird ausschließlich von uns bis zum Entsorger bzw. zur Abladestelle transportiert.
Bei stark konterminiertem Kehrgut können zusätzliche Kosten für die Reinigung der Kehrmaschine entstehen.
6 Haftung
Der Kunde hat Sorge zu tragen das der zu reinigende Bereich ausreichend vor betreten geschützt ist. Leicht zu beschädigende Gegenstände sind vor dem Beginn der Reinigungsarbeiten vom Kunde zu entfernen oder es muss direkt darauf hingewiesen werden. Das ersetzen des entstandenen Schadens unterliegt der deutschen Rechtsprechung.
7 AGB Verständlichkeit
Bei Unverständlichkeit der AGB nach § 305c GBG steht es dem Kunde frei vor Vertragsabschluss diese mit uns zu klären. Stellen Sie uns gern Ihre Fragen.
AGB vom 19.06.2021